Hilfreiche Unterlagen:
Definition Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS):
Von einem Ausfall der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wird dann gesprochen, wenn technische Mittel zur Verarbeitung oder Weiterleitung von Informationen temporär nicht mehr verfügbar sind. Wegen der verbreiteten Anwendung von IKT kann ein solcher Ausfall gravierende Konsequenzen haben. Das Schadensausmass ist abhängig von der Dauer, von der Art der betroffenen Technologien, der Anzahl und der Bedeutung der betroffenen Dienste und Nutzer sowie Beschädigung von Daten. Auch Ausfälle von spezifischen
Systemen können zu grossen Schäden führen, wenn etwa die IKTbasierten Kontrollsysteme von kritischen Infrastrukturen (Kraftwerke, Transportsysteme etc.) betroffen sind. Ein Ausfall von IKT kann deshalb zu verschiedenen weiteren Gefährdungen führen, weil viele Infrastrukturen von einer funktionierenden IKT abhängen und durch diese Technologien miteinander vernetzt sind.
Ein Ausfall der IKT kann durch verschiedene Ereignisse ausgelöst werden. Beispiele dafür sind Störungen oder Ausfälle von Komponenten, menschliche Fehlhandlungen, Naturereignisse (z. B. Erdbeben), kriminelle Handlungen (Cybercrime, Cyberterror) oder technische Pannen (Stromausfall).
Im vorliegenden Dossier steht eine Störung im Vordergrund.
Fachstelle Stadtführungsstab SFW
Mitglied Kernstab
Departement Sicherheit und Umwelt
Schutz & Intervention
Zeughausstrasse 60
8403 Winterthur
Direkt: 052 267 69 38
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