Hilfreiche Unterlagen:

Bild: BABS (nationale Gefährdungsanalyse)
Bild: BABS (nationale Gefährdungsanalyse)

Definition Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS):

Jeder vom Normalbetrieb abweichende Anlagenzustand in einem Kernkraftwerk, der das Eingreifen eines Sicherheitssystems erfordert, gilt als Störfall. (Kernenergieverordnung).

 

Von einem KKW-Unfall wird gemäss Internationaler Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) dann gesprochen, wenn die zusätzliche Strahlenexposition der Bevölkerung etwa der Höhe der natürlichen

Strahlenexposition entspricht oder diese übersteigt.

Die Bewertungsskala umfasst sieben Stufen und ist logarithmisch aufgebaut:

Ein Übergang auf die nächste Stufe bedeutet einen zehnfach höheren Schweregrad.

  • Stufen 1 bis 3 beschreiben Störfälle
  • Stufen 4 bis 7 Unfälle mit Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung

Der Ablauf eines KKW-Unfalls kann in drei Phasen gegliedert werden: Die Vorphase vom Beginn eines Ereignisses bis zum Austritt von Radioaktivität, die Wolkenphase vom Austritt von Radioaktivität bis die Partikelwolke vorüber gezogen ist, und die Bodenphase, in welcher vom kontaminierten Boden weiterhin radioaktive Strahlung ausgeht.