Hilfreiche Unterlagen:
Definition Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS):
Gefährliche Güter (Gefahrgüter) sind Stoffe, welche eine gefährliche Eigenschaft für Mensch, Tier und Umwelt haben können (ASTRA, 2012).
Gefahrgutunfälle sind Ereignisse, die beim Verladen, Befördern, Rangieren, Entladen oder während eines transportbedingten Aufenthaltes von gefährlichen Gütern Mensch oder Umwelt gefährden (SUST, 2014).
Dieses Gefährdungsdossier behandelt Unfälle mit gefährlichen Gütern, die sich beim Transport mit der Eisenbahn ereignen können.
Fachstelle Stadtführungsstab SFW
Mitglied Kernstab
Departement Sicherheit und Umwelt
Schutz & Intervention
Zeughausstrasse 60
8403 Winterthur
Direkt: 052 267 69 38
Piktogramme: iconmonstr