Hilfreiche Unterlagen:

Bild: BABS (nationale Gefährdungsanalyse)
Bild: BABS (nationale Gefährdungsanalyse)

Definition  Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS): 

Unter Luftfahrtobjekten werden Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge verstanden. Sie können bemannt oder unbemannt sein. Z. B.:

  • Motor- und Segelflugzeuge (Differenzierung des Startgewichts)
  • Helikopter
  • Gas- und Heissluftballone / Luftschiffe
  • Satelliten

Als „Absturz Luftfahrtobjekt“ bezeichnet man einen Flugunfall, bei dem das Luftfahrtobjekt ungewollt auf den Boden aufschlägt und Schäden bewirkt.