Hilfreiche Unterlagen:
Definition Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS):
Unter Luftfahrtobjekten werden Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge verstanden. Sie können bemannt oder unbemannt sein. Z. B.:
Als „Absturz Luftfahrtobjekt“ bezeichnet man einen Flugunfall, bei dem das Luftfahrtobjekt ungewollt auf den Boden aufschlägt und Schäden bewirkt.
Fachstelle Stadtführungsstab SFW
Mitglied Kernstab
Departement Sicherheit und Umwelt
Schutz & Intervention
Zeughausstrasse 60
8403 Winterthur
Direkt: 052 267 69 38
Piktogramme: iconmonstr