Hilfreiche Unterlagen:

Bild: Pixabay
Bild: Pixabay

Definition Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS):

Ein Cyber-Angriff zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Die Attacken erfolgen computerbasiert über Informationstechnik-Infrastrukturen.
  • Betroffen sind Staat, Wirtschaft und/oder Gesellschaft.
  • Die Angriffe können individuell (z. B. durch frustrierte Mitarbeiter), politisch oder gesellschaftlich motiviert sein.
  • Der Angriff richtet sich sowohl gegen digitale Güter (z. B. schützenswerte Informationen) als auch Personen oder physische Güter.
  • Die Gefährdung durch einen Cyber-Angriff geht vor allem von der Vernetzung von Informations- und Kommunikationstechnologie mit Kritischen Infrastrukturen aus, wie z. B. Energie, Verkehr oder Finanzen.
  • Im Gegensatz dazu steht bei der «Cyber-Kriminalität» die finanzielle Bereicherung im Vordergrund. 
  • Werden bei einem Cyber-Angriff Systeme und Daten mit dem Ziel der Informationsgewinnung ausgespäht, aber nicht verändert, spricht man von «Cyber-Spionage». 
  • In Abgrenzung zum Cyber-Angriff bezeichnet «Cyber-War» eine Handlung, mit welcher staatliche Akteure den Cyberspace zur Erlangung militärischer Vorteile nutzen.