Definition Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS):
Ein Cyber-Angriff zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
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Die Attacken erfolgen computerbasiert über Informationstechnik-Infrastrukturen.
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Betroffen sind Staat, Wirtschaft und/oder Gesellschaft.
- Die Angriffe können individuell (z. B. durch frustrierte Mitarbeiter), politisch oder gesellschaftlich motiviert sein.
- Der Angriff richtet sich sowohl gegen digitale Güter (z. B. schützenswerte Informationen) als auch Personen oder physische Güter.
- Die Gefährdung durch einen Cyber-Angriff geht vor allem von der Vernetzung von Informations- und Kommunikationstechnologie mit Kritischen Infrastrukturen aus, wie z. B. Energie,
Verkehr oder Finanzen.
- Im Gegensatz dazu steht bei der «Cyber-Kriminalität» die finanzielle Bereicherung im Vordergrund.
- Werden bei einem Cyber-Angriff Systeme und Daten mit dem Ziel der Informationsgewinnung ausgespäht, aber nicht verändert, spricht man von «Cyber-Spionage».
- In Abgrenzung zum Cyber-Angriff bezeichnet «Cyber-War» eine Handlung, mit welcher staatliche Akteure den Cyberspace zur Erlangung militärischer Vorteile nutzen.