Definition Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS):
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Bei einem Anschlag mit einer konventionellen Bombe wird eine Sprengvorrichtung vorsätzlich zur Explosion gebracht.
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Ziel des Anschlags können Personen, Tiere, Güter oder die Umwelt sein.
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Je nach Beweggrund und Zielsetzung der nichtmilitärischen Täterschaft kann sich der Anschlag gegen
bewusst ausgewählte Ziele oder gegen zufällig anwesende Personen richten.
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In erster Linie geht es um die möglichst weitreichende Verbreitung massenpsychologischer Effekte
(Unsicherheit, Angst und Schrecken).
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Die Tat wird durch die zu erwartende Mediatisierung als Terrorakt inszeniert.