G 1 Pandemie / Epidemie (Tierseuche)
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G 2 Verunreinigung von Trinkwasser
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G 3 Konventioneller Anschlag
G 3 Konventioneller Anschlag
G 4 Cyber-Angriff
G 4 Cyber-Angriff




Dosis-Massnahmenkonzept

 

1. Das Dosis-Massnahmenkonzept (DMK) bildet für die NAZ die Grundlage für die Anordnung von Sofortmassnahmen bei einer unmittelbaren Gefährdung der Bevölkerung durch ein Ereignis mit erhöhter Radioaktivität.

Das Ziel der Sofortmassnahmen ist es, das gesundheitliche Risiko der Bevölkerung klein zu halten.

 

2. Sofortmassnahmen sind zu treffen, wenn bei einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität wahrscheinlich ist, dass die Referenzwerte für Notfall-Expositionssituationen für die Bevölkerung (Art. 133 StSV8) überschritten werden.

 

Werden die Referenzwerte nicht überschritten, so ist die Strahlenexposition der Bevölkerung so weit als möglich und sinnvoll zu reduzieren (Art. 4 StSV).

 

3. Nach Eintritt des Ereignisses werden zuerst einschneidende Massnahmen angeordnet; anschliessend können sie je nach Lage wieder gelockert werden. Die Massnahmen werden im Sinne einer Erfolgskontrolle überprüft, mit den jeweils neusten Dosisbilanzen, Prognosen und Ereignisdaten im Rahmen des DMK korreliert und den neuen Gegebenheiten angepasst.

 

4. Überschreitet die ohne Anordnung von Schutzmassnahmen erwartete Dosis der am meisten exponierten Personen der Bevölkerung (effektive Individualdosis bzw. Schilddrüsendosis) die Schwellenwerte , so werden, soweit möglich und sinnvoll, die entsprechenden Sofortmassnahmen angeordnet.

Tabelle 2: Sofortmassnahmen ohne Dosisschwellen

  • Terroranschlag: Explosion mit unklarer Situation, Ereignis mit hochradioaktiver Quelle, Explosion, Grossbrand, Anschlag auf Transport mit Explosion bei Transport mit hochradioaktiven Stoffen >> Absperrungen: mind. 100 m (Gefahrenzone) / 500 m (Sperrzone) >> Geschützter Aufenthalt für Anwohner / Bevölkerung innerhalb der Absperrungen
  • Ereignis Kernanlage: Schneller Störfall / Flugzeugabsturz >> Zone 1: Geschützter Aufenthalt
  • Risiko einer Kernschmelze >>Zone 1: Vorsorgliche Evakuierung bzw. ge-schützter Aufenthalt und Einnahme von Jodtabletten >> Zone 2: Geschützter Auf-enthalt und Einnahme von Jodtabletten
  • A-Waffen-Explosion:Explosion grenznah oder in der Schweiz >> Geschützter Aufenthalt in Abwindrichtung (ganze Schweiz)

* Neben den hier aufgeführten Kriterien sind auch alle weiteren verfügbaren Infor-mationen zu berücksichtigen (insbesondere Meteorologie, erste Messwerte). Sobald bessere Grundlagen vorliegen werden die Sofortmassnahmen überprüft und bei Bedarf angepasst.